DGM Deutschland GmbH

Taking the danger out of dangerous goods

Gefahrgut

Sicher transportieren

Der Transport von Gefahrgut stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Um Unfälle und mögliche Gefährdungen von Mensch und Umwelt zu vermeiden, sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Die genauen Anforderungen sind in zahlreichen nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften festgeschrieben.
Wir zählen zu den führenden Experten im Bereich des Gefahrgut-Managements.

Vorschriften

IATA Lufttransport
IATA Lufttransport
IATA

Gefahrgut wird nicht nur per LKW, Schiff oder Schiene transportiert, sondern häufig auch im Flugverkehr. Dabei gelten spezielle Schutzvorschriften, um die Sicherheit von Bodenpersonal, Besatzungsmitgliedern und Passagieren zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Vorgaben dazu wurden von der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA (International Air Transport Association) erarbeitet.
In den von der IATA definierten Dangerous Good Relations (DGR) wird festgelegt, welche Güter und Stoffe im Luftverkehr als Gefahrgut gelten und unter welchen Voraussetzungen diese transportiert werden dürfen.
So legen die DGR unter anderem Maximalmengen und Gewichtsbegrenzungen, aber auch Kennzeichnungsvorschriften und Verpackungsanweisungen fest.

IMDG Seetransport
IMDG Seetransport
IMO

Die Beförderung von Gefahrgut im Seeschiffsverkehr wird durch den IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods) geregelt. Es handelt sich dabei um ein internationales Abkommen, das von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ausgearbeitet wurde.
Ergänzt wird es durch die Vorschriften des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, auch als SOLAS-Übereinkommen bekannt.
Der IMDG-Code orientiert sich in den Grundsätzen weitgehend an den Vorschriften des ADR für den Straßenverkehr. Ergänzt werden diese allgemeinen Richtlinien durch verkehrsträgertypische Normen, etwa spezielle Verpackungs-, Stau- und Trenngebote. 

ADR Landtransport
ADR Landtransport
ADR

Für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße gibt es detaillierte gesetzliche Vorgaben, die international Gültigkeit besitzen.
Festgeschrieben sind sie durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – nach der französischen Bezeichnung „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ auch kurz ADR genannt.
Insgesamt 52 Vertragsstaaten haben sich dem ADR-Abkommen angeschlossen.
Das ADR enthält unter anderem Vorgaben zur Dokumentation, Kennzeichnung, Verpackung und Ladungssicherung. Das Herzstück des ADR bilden die Sicherheitspflichten beim Transport, sowie die Vorschriften zur korrekten Dokumentation und Bezettelung.

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