Schulungen und Training
Schulungen und Trainings nach IATA DGR / IMDG-CODE / ADR
CBTA – Schulungen 2024
Ab dem 1. Januar 2023 bieten wir Gefahrgutschulungen nach dem neuen kompetenzbasierenden Schulungs- und Beurteilungskonzept CBTA an.
CBTA bedeutet: Competency-based Training and Assessment. Diese neue Schulungsmethodik wurde von der ICAO (International Civil Aviation Organization) und der IATA (International Air Transport Association) entwickelt. Gemäß Information vom LBA (Luftfahrt-Bundesamt) wird diese Schulungs-Methodik ab dem 01.01.2023 in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtend.
Wir werden die Schulungen als offene Präsenzschulungen anbieten. Auf Anfrage führen wir die Schulungen aber auch als individuelle In-House-Schulungen durch.
Sie möchten sich oder Ihre Kollegen:innen anmelden?
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu unseren Trainern auf. Diese können Ihnen alle Fragen zum Thema Schulungen und Training beantworten.
Schulungen gemäß IATA DGR
Unsere anerkannten Schulungen richten sich an verantwortliche Unternehmen und Dienstleister, wie etwa Logistikbetriebe, Spediteure und Frachtagenten. Eine DGR-Schulung ist für alle Mitarbeiter entsprechend ihrem Aufgabenbereich notwendig, die am Transport und der Abfertigung von Luftfrachtgut beteiligt sind, etwa indem sie Güter verpacken oder die Papiere für den Transport vorbereiten.
Unsere Grundkurse und Refresher TB C entsprechen der alten Personalkategorie 3 und die Grundkurse und Refresher TB F entsprechen der ehemaligen Personalkategorie 6.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Ihre Mitarbeiter zu Lehrgängen anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen vom Team Training unter nachfolgender Mailadresse: training@dgm-deutschland.de
Schulungen gemäß IMDG-Code
Ebenso wie das ADR schreibt auch der IMDG-Code regelmäßige Schulungen für alle Personen vor, die am Transport gefährlicher Güter auf See beteiligt sind – dazu zählt ausdrücklich auch das Landpersonal.
Die genauen Richtlinien hierfür finden sich in Kapitel 1.3 IMDG.
Für die Ausbildung von Seeleuten und Besatzungsmitgliedern gelten eigene Vorschriften nach dem sogenannten STCW-Abkommen.
Schulungen gemäß ADR
Das ADR regelt die Ausbildung und Schulung von Fahrern und anderen beteiligten Mitarbeitern.
Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein nach ADR 8.2.1.
Doch nicht nur Fahrer müssen umfassend geschult werden, sondern auch alle weiteren Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung von Transporten zu tun haben, etwa indem sie Gefahrgut verpacken oder bezetteln.
Doch nicht nur Fahrer müssen umfassend geschult werden, sondern auch alle weiteren Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung von Transporten zu tun haben, etwa indem sie Gefahrgut verpacken oder bezetteln.
Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, benötigen nach dem ADR außerdem einen eigenen Gefahrgutbeauftragten.
Für Sie als Unternehmer ist es daher unerlässlich, Ihre Mitarbeiter regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Verstöße gegen das ADR können empfindliche Strafen nach sich ziehen.