Schulungen und Training

Schulungen und Trainings nach IATA DGR / IMDG-CODE / ADR
PK (alt)Beschreibung IATATB (neu)Beschreibung IATA Anhang H.6Beschreibung LBA (NfL 2-586-21/ 3.4)
1Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen. APersonal, das für die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen verantwortlich istTätigkeiten des Versenders
2Verpacker BPersonal, das für die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen verantwortlich istTätigkeiten des Verpackers
3Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt istCPersonal, das für die Abwicklung oder die Abfertigung von Gefahrgut -Sendungen verantwortlich istTätigkeiten eines Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern, befasst ist (Luftfracht-Spediteur)
4Personal von Spediteuren, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post beteiligt istDPersonal, das für die Abwicklung oder die Abfertigung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich istTätigkeiten eines Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter darstellen, befasst ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter)
5Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht oder Post (ohne gefährliche Güter) beteiligt istEPersonal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung von Frachtladeräumen von Luftfahrzeugen verantwortlich istTätigkeiten eines Mitarbeiters einer Spedition, der mit der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht und Post befasst ist (Speditionsumschlag)
6Personal von Luftfahrtunternehmen und GHA’s, das Gefahrgut annimmtFPersonal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung von Frachtladeräumen von Luftfahrzeugen verantwortlich istTätigkeiten des Annahmeprüfers
7Personal von Luftfahrtunternehmen und GHA’s, das Fracht oder Post (ohne gefährliche Güter) annimmtGPersonal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung von Frachtladeräumen von Luftfahrzeugen verantwortlich istTätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder GHA’s, der keine gefährlichen Güter abfertigt und/oder am Dokumenten-handling / Sendungsdaten-verarbeitung beteiligt ist (Import & Export) (Frachtabfertiger)
8Personal von Luftfahrtunternehmen und GHA’s, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post beteiligt istHPersonal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung von Frachtladeräumen von Luftfahrzeugen verantwortlich istTätigkeiten eines Mitarbeiters von Luftfahrtunternehmen oder GHA’s, der mit der Abfertigung, Aufbewahrung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertiger mit gefährlichen Gütern)
9Personal der PassagierabfertigungIPersonal, das für die Annahme des Gepäcks der Passagiere und Besatzungsmitglieder, für das Management der Luftfahrzeug-Einsteigebereiche und für andere Funktionen, die einen direkten Kontakt zu Passagieren an einem Flughafen beinhalten, verantwortlich istTätigkeiten des Mitarbeiters in der Passagierabfertigung
10Mitglieder der Cockpitbesatzung, Lademeister, Ladeplaner und DispatcherJ
K
L
M
– Flugbesatzung
– Flugdienstberatung und Dispatcher
– Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist
– Tätigkeiten der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer)
– Tätigkeiten des Flugdienstberaters. 
– Tätigkeiten des Ladeplaners
– Tätigkeiten des Mitarbeiters der Ladeplanung (Ramp-Agent)
11Kabinenbesatzungs-mitglieder NKabinenbesatzungTätigkeiten des Flugbegleiters (Kabinenbesatzung)
12Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren, Crews und deren Gepäck, Fracht und Post vornimmtOPersonal, das für die Sicherheitskontrolle der Passagiere und Besatzungsmitglieder und deren Gepäck, Fracht oder Post verantwortlich istTätigkeiten des Sicherheitspersonals, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren, Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt
Schulungen gemäß IATA DGR
IATA Lufttransport

Unsere anerkannten Schulungen richten sich an verantwortliche Unternehmen und Dienstleister, wie etwa Logistikbetriebe, Spediteure und Frachtagenten. Eine DGR-Schulung ist für alle Mitarbeiter entsprechend ihrem Aufgabenbereich notwendig, die am Transport und der Abfertigung von Luftfrachtgut beteiligt sind, etwa indem sie Güter verpacken oder die Papiere für den Transport vorbereiten.

Termine 2023

Frankfurt am Main

  • 04.01. – 05.01.2023 – Refresher TB C
  • 11.01. – 13-01.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 06.02. – 10.02.2023 – Grundkurs TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 20.03. – 21.03.2023 – Refresher TB C
  • 22.03. – 24.03.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 22.05. – 24.05.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 04.09. – 05.092023 – Refresher TB C
  • 11.09. – 12.09.2023 – Refresher TB C
  • 13.09. – 15.09.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 25.09. – 28.09.2023 – Grundkurs TB C
  • 09.10. – 10.10.2023 – Refresher TB C
  • 11.10. -13.10.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 30.10. – 01.11.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 23.10. – 27.10.2023 – Grundkurs TB C und TB F inklusive Radioaktives Material

Hannover

  • 16.01. – 17.01.2023 – Refresher TB C
  • 18.01. – 20.01.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Materiel
  • 06.02. – 08.02.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 13.02. – 17.02.2023 – Grundkurs TB C und TB F inklusive Radioaktives Material

Nürnberg

  • 13.03. – 14.03.2023 – Refresher TB C
  • 15.03. – 17.03.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 17.04. – 21.04.2023 – Grundkurs TB C und TB F inklusive Radioaktives Material

Hamburg

  • 13.02. – 14.02.2023 – Refresher TB C
  • 15.02. – 17.02.2023 – Refresher TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 27.02. – 03.03.2023 – Grundkurs TB C und TB F inklusive Radioaktives Material
  • 06.11. – 10.11.2023 – Grundkurs TB C und TB F inklusive Radioaktives Material

Unsere Grundkurse und Refresher TB C entsprechen der alten Personalkategorie 3 und die Grundkurse und Refresher TB F entsprechen der ehemaligen Personalkategorie 6.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Ihre Mitarbeiter zu Lehrgängen anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen vom Team Training unter nachfolgender Mailadresse: training@dgm-deutschland.de

Schulungen gemäß IMDG-Code
IMDG-Code Unterweisung nach 1.3
IMDG-Code Unterweisung nach 1.3

Ebenso wie das ADR schreibt auch der IMDG-Code regelmäßige Schulungen für alle Personen vor, die am Transport gefährlicher Güter auf See beteiligt sind – dazu zählt ausdrücklich auch das Landpersonal.

Die genauen Richtlinien hierfür finden sich in Kapitel 1.3 IMDG.

Für die Ausbildung von Seeleuten und Besatzungsmitgliedern gelten eigene Vorschriften nach dem sogenannten STCW-Abkommen.

Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 IMDG richtet sich an alle Personengruppen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut im Schiffsverkehr wahrnehmen.

Die Schulung vermittelt zunächst die wichtigsten Grundkenntnisse über die Einstufung und Klassifizierung gefährlicher Güter, Stoffe und Abfälle und deren toxikologische Eigenschaften.

Ein besonderer Fokus wird dabei auf Meeresschadstoffe gelegt.

Anschließend werden die nötigen Voraussetzungen für den sicheren Transport von Gefahrgut auf See behandelt.

Dazu zählt unter anderem die korrekte Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung von Versandstücken und Containern sowie das Vorbereiten der Beförderungsdokumente.

Wichtige Inhalte sind darüber hinaus die Sicherheit beim Be- und Entladen gefährlicher Güter, das Erstellen entsprechender Stau- und Ladepläne, sowie lokale Hafenordnungen.

Auch Maßnahmen im Ernstfall, etwa das richtige Vorgehen bei Unfällen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen, werden erläutert.

Über die Unterweisung nach IMDG 1.3 erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung.

Die zuständigen Behörden können entsprechende Schulungsnachweise jederzeit einfordern.

IMDG-Code
IMDG-Code 2021

Seit dem 01. Januar 2021 sind die aktualisierten Bestimmungen der IMDG-Code 2021 verbindlich.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen noch eine aktualisierte Ausgabe benötigen,
wir haben einen begrenzten Vorrat dieser Standardlektüre für Seefrachttspezialisten auf Lager.

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Schulungen gemäß ADR
ADR Gefahrgutvorschriften nach ADR 1.3
ADR Gefahrgutvorschriften nach ADR 1.3

Das ADR regelt die Ausbildung und Schulung von Fahrern und anderen beteiligten Mitarbeitern.

Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein nach ADR 8.2.1.

Doch nicht nur Fahrer müssen umfassend geschult werden, sondern auch alle weiteren Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung von Transporten zu tun haben, etwa indem sie Gefahrgut verpacken oder bezetteln.

Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren, benötigen nach dem ADR außerdem einen eigenen Gefahrgutbeauftragten.

Für Sie als Unternehmer ist es daher unerlässlich, Ihre Mitarbeiter regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Verstöße gegen das ADR können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Laut ADR müssen nicht nur Fahrer im Umgang mit gefährlichen Gütern geschult sein, sondern jegliche Mitarbeiter, die am Transport beteiligt sind.

Die ADR-Schulung nach dem Kapitel 1.3 des Abkommens richtet sich daher an alle Personen, die in Ihrem Unternehmen mit der Vorbereitung von Gefahrgütern zum Transport zu tun haben, also etwa mit der Verpackung, Befüllung von Containern und Tanks oder mit Ladevorgängen.

Darüber hinaus ist sie in bestimmten Fällen auch für Fahrer relevant – und zwar wenn gefährliche Güter nur in begrenzten Mengen transportiert werden, die keiner speziellen ADR-Bescheinigung bedürfen.

Wichtig ist: Sämtliche Mitarbeiter müssen gemäß ihrem Aufgabenbereich unterwiesen werden, noch bevor sie mit ihrer Tätigkeit beginnen.

Die ADR-Schulung 1.3 nimmt Bezug auf alle Vorschriften und Normen der aktuell gültigen Version des ADR.

Die Teilnehmer erfahren unter anderem, welche Gefahrgutklassen es gibt und mit welchen Warnzeichen diese zu kennzeichnen sind.

Darüber hinaus wird der Ablauf einer Gefahrgutbeförderung im Detail erörtert, von den Begleitpapieren über das Be- und Entladen bis hin zu Maßnahmen bei Unfällen.
Wichtig: Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss die ADR-Schulung nach Kapitel 1.3 mindestens im Zweijahres-Rhythmus wiederholt werden.

ADR Gefahrgutvorschriften
ADR 2021

Seit dem 01. Januar 2021 sind die aktualisierten Bestimmungen der ADR 2021 verbindlich.

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