DGM Deutschland GmbH

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGM Deutschland GmbH

mit Kundeninformationen und Widerrufsbelehrungen für Verbraucher

für die Nutzung der DGOffice Onlinesoftware

Stand: 16. Oktober 2023 


  1. Geltung 
  1. Die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Onlinesoftware „DGOffice“ an Kunden der DGM Deutschland GmbH sowie die mit der Bereitstellung verbunden Leistungen, zu denen die Bereitstellung der Funktionen von DGOffice sowie Speicherung der Kundeninformationen gehören. 
  1. Neben diesen besonderen Geschäftsbedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DGM Deutschland GmbH (abrufbar unter: https://dgm-deutschland.de/agb) und werden Bestandteil der Verträge mit der DGM Deutschland GmbH. 
  1. DGOffice wird nur gegenüber Kunden angeboten, die Unternehmer sind. Verbrauchern ist die Nutzung von DGOffice untersagt. 
  1. Leistungsgegenstand 
  1. Die DGM Deutschland GmbH überlässt dem Kunden die Software „DGOffice“ sowie mit DGOffice verbundenen Funktionen und Hosting der Daten des Kunden. 
  1. Produktaktualisierungen sind freiwillige Leistungen der DGM Deutschland GmbH, sofern sie nicht explizit vereinbart oder aufgrund von Gewährleistungs- oder vergleichbaren Leistungspflichten erforderlich sind (z.B. Sicherheitsaktualisierungen).  
  1. Im Hinblick auf die Speicherung von Daten ist die DGM Deutschland GmbH für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Einschränkungen ausschließlich auf den von ihr betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist. Für die Ausführung, bzw. Installation von DGOffice auf Endgeräten und soweit von der eigenen Soft- und Hardwareumgebung der Kunden bestimmt, tragen alleine die Kunde Verantwortung. 
  1. Die Erreichung eines bestimmten Erfolges bei dem Kunden oder Erreichen einer bestimmten Tauglichkeit von DGOffice für die spezifischen Anforderungen des Kunden wird von DGM Deutschland GmbH nur dann zugesichert, wenn der Erfolg, bzw. das Ziel oder die Tauglichkeit ausdrücklich, z.B. in Kennzahlen, Zielwerten oder Bestimmung eines konkreten Ergebnisses, bzw. Werkes zwischen den Vertragsparteien in Schriftform ausdrücklich vereinbart wird. 
  1. Schulung der Anwender, individuelle Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind grundsätzlich kein Nebenbestandteil der Bereitstellung von DGOffice und müssen gesondert vereinbart werden. 
  1. Der DGM Deutschland GmbH bleibt das Recht vorbehalten, den DGOffice zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder die DGM Deutschland GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist und die Änderung dem Kunden zuzumuten ist und den Vertragszweck nicht gefährdet. 
  1. Lizenzumfang und Nutzungsberechtigung 
  1. Kunden erhalten das einfache Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von DGOffice für das eigene Unternehmen, bzw. die eigene Organisation entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Eine Unterlizenzierung, Weitergabe oder Bereitstellung an Dritte ist nicht erlaubt. 
  1. Kunden dürfen DGOffice nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken, Schnittstellen und Software- sowie Datenzugriffsmöglichkeiten nutzen. Kunden sind nicht berechtigt, die Programmierung oder Gestaltung von DGOffice selbst oder durch Einschaltung Dritter, anders als im Wege der von der DGM Deutschland GmbH bereitgestellten Möglichkeiten zu bearbeiten. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität von DGOffice zu beeinträchtigen. Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung von DGOffice zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. durch Software der Kunden, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert). die DGM Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung von DGOffice gegenüber den Kunden bei Verstoß unter Berücksichtigung der Intensität des Verstoßes und vertragsgemäßen Interessen der Kunden im angemessenen Umfang einzuschränken. 
  1. Beide Vertragsparteien und/oder abweichende Rechteinhaber behalten alle Inhaber- sowie Eigentumsrechte an ihren Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und Domainnamen sowie die DGM Deutschland GmbH insbesondere im Hinblick auf DGOffice, inklusive dem Programmcode und den Inhalten (nachfolgend „Schutzrechte“), die mit von DGOffice verbunden sind oder im Rahmen der Nutzung von DGOffice angezeigt oder sonst verwendet werden. Es ist den Kunden untersagt, die Schutzrechte ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber anders, als zu den im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Zwecken zu verwenden. 
  1. Vertragsschluss und Kundenkonto 
  1. Der Verkäufer stellt den Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung. Der Vertragsschluss kommt zustande sobald die DGM Deutschland GmbH das Kundenkonto freischaltet, was grundsätzlich die Zahlung des Nutzungsentgelts voraussetzt. 
  1. Innerhalb des Kundenkontos werden den Kunden Informationen über die genutzten Module, deren Laufzeit und ihre beim Verkäufer gespeicherten Kundendaten zur Verfügung gestellt. Ferner kann der Kunde innerhalb des Kundenkontos weitere Nutzer anlegen. Die im Kundenkonto gespeicherten Informationen sind nicht öffentlich. 
  1. Die Kunden sind verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Angaben an Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, soweit dies erforderlich ist (z.B. die geänderte E-Mail-Adresse im Falle eines Wechsels oder die geänderte Postanschrift vor einer Bestellung). Kunden sind für eventuelle Nachteile, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, verantwortlich. 
  1. Kunden sind für ihre Kundenkonten im Rahmen ihres Einflussbereiches und soweit ihnen die Verantwortung zumutbar ist, verantwortlich. Es obliegt den Kunden, bei der Benutzung von Zugangsdaten zum Kundenkonto größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Kunden sind verpflichtet, die DGM Deutschland GmbH umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder das Kundenkonto missbraucht. 
  1. Nutzungsgebühren 
  1. Der Zahlungszeitraum und die Höhe der Nutzungsgebühren richten sich nach den gewählten Softwaremodulen und dem Kunden mitgeteilten Preisen ihrer Nutzung. 
  1. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung ist bei Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen worden sind, eine angemessene Gebührenanpassung nur nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Die Änderung wird wirksam, wenn die DGM Deutschland GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung bei den Kunden keine außerordentliche Kündigung der Kunden zugeht. Die DGM Deutschland GmbH wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. 
  1. Geraten Kunden mit Zahlungen in Verzug, so hat die DGM Deutschland GmbH das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber den Kunden zu verweigern und den Zugang zu DGOffice, bzw. der Nutzung von DGOffice einzuschränken, bis der Verzug beseitigt ist. die DGM Deutschland GmbH wird den Kunden in diesen Fällen die Einschränkung mit einer regelmäßig sieben Werktage umfassenden Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs vorab informieren. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der DGM Deutschland GmbH wegen Zahlungsverzugs der Kunden bleiben unberührt. Die Einschränkung darf nicht erfolgen, wenn sie für die Kunden unter Berücksichtigung des Außenstandes und der vertragsgemäßen Interessen der Kunden nicht zuzumuten oder sonst unangemessen ist. Der Vergütungsanspruch der DGM Deutschland GmbH bleibt von der Einschränkung unberührt. Der Zugang zu DGOffice wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Einschränkung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn die DGM Deutschland GmbH ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gegenüber den Kunden hat. 
  1. Verantwortlichkeit für die Nutzung und Inhalte 
  1. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle softwarebezogenen Daten und Inhalte als auch Materialien und Informationen, wie zum Beispiel Bildaufnahmen, Grafiken, Markenlogos, Videos, Texte, Quellcodes, Angaben über Vertragsparteien, deren Kunden, Dritte oder Links auf derartige Inhalte zu verstehen. 
  1. Die Kunden sind für die eigene Nutzung von DGOffice verantwortlich und stellen sicher, dass die Nutzung von DGOffice im Einklang mit geltendem Recht erfolgt, nicht gegen Rechte Dritter (zum Beispiel Urheber- oder Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verstößt und etwaige gesetzliche Pflichtinformationen erfüllt werden. Die Kunden sind insbesondere für ihre Mitarbeiter und Beauftragten, denen DGOffice zur Nutzung bereitgestellt wird, verantwortlich und unterrichten sie über die vertraglichen und gesetzlichen Grenzen der zulässigen Nutzung von DGOffice. 
  1. Die DGM Deutschland GmbH macht sich die von den Kunden im Rahmen von DGOffice hochgeladenen, eingegebenen, kommunizierten oder sonst bereitgestellten Inhalte nicht zu Eigen.  
  1. Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten durch Kunden 
  1. Die Kunden räumen der DGM Deutschland GmbH Nutzungsrechte an deren rechtlich geschützten Inhalten ein, die für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen durch die DGM Deutschland GmbH notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere die Rechte zur Verarbeitung der im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden, aufgenommenen, übertragenen oder sonst eingesetzten Inhalte. Die DGM Deutschland GmbH nimmt diese Rechte nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben wahr. 
  1. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf oder Kündigung durch die Kunden. Diese AGB schränken die Inhaberschaft und die Kontrollrechte der Kunden über ihre Rechte des geistigen Eigentums nicht ein. 
  1. Verletzung von Pflichten und Freistellung 
  1. Die DGM Deutschland GmbH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die, den Kunden obliegenden Pflichten aus dem Gesetz oder diesen AGB, den Zugang der Kunden zu von DGOffice einzuschränken oder zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche die die DGM Deutschland GmbH die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen (insbesondere die Verletzung der Pflichten aus Ziffern 3.2 und 6.2 dieser AGB), weil Rechte und Interessen der DGM Deutschland GmbH, Dritter oder der Kunden gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen). Die Intensität des Verstoßes und die vertragsgemäßen Interessen der Kunden werden im angemessenen Umfang berücksichtigt. 
  1. Die Kunden verpflichten sich, die DGM Deutschland GmbH von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, wenn diese gegen die DGM Deutschland GmbH aus Gründen, die von dem Kunden zu vertreten sind, geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst sämtliche Kosten, die die DGM Deutschland GmbH zur Abwehr dieser Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die die DGM Deutschland GmbH zur Zeit der Vornahme nach objektiven Gesichtspunkten für erforderlich halten durfte. 
  1. Die Kunden sind verpflichtet, die DGM Deutschland GmbH über mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren und bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen. 
  1. Gesetzliche Ansprüche der DGM Deutschland GmbH gegen die Kunden (insbesondere Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) werden durch die vorgenannten Bestimmungen zur Pflichtverletzung nicht berührt. 
  1. In Fällen, in denen ein Verstoß wesentlich ist, ist die DGM Deutschland GmbH je nach Grad der Verfehlung berechtigt, die weitere Zusammenarbeit mit Kunden zu beenden und deren Zugang zu von DGOffice zu sperren und eine erneute Anmeldung zu verbieten. 
  1. Laufzeit und Kündigung  
  1. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt eine Vertragslaufzeit von einem Jahr, die sich mit deren Ablauf automatisch verlängert, sofern der Vertrag zuvor nicht gekündigt wurde. 
  1. Die Kunden sind verantwortlich, ihre Inhalte und Daten vor Ablauf der Vertragszeit zu sichern. Die DGM Deutschland GmbH ist, vorbehaltlich gesetzlicher oder anderer vertraglicher Verpflichtungen, nicht verpflichtet, die Inhalte und Daten des Kunden über die Vertragszeit hinaus aufzubewahren.  
  1. Die Kündigung wird mit dem Kalendertag wirksam, der auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt. 
  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und liegt insbesondere vor bei a) Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieser AGB (insbesondere die Ziffern 3.2 und 6.2); b) Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunden; c) mehrheitliche Stimmrechtsveränderung in der Gesellschaft der Kunden. 
  1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt grundsätzlich eine vorhergehende schriftliche Mahnung der anderen Vertragspartei mit angemessener Fristsetzung voraus, es sein denn, der anderen Vertragspartei ist es nicht zuzumuten, an dem Vertrag festzuhalten. 
  1. Gewährleistung und Leistungsstörungen 
  1. Die folgenden Regelungen gelten entsprechend ihrer sachlichen Einschlägigkeit für Gewährleistungsmängel und Leistungsstörungen. Der Begriff des Mangels umfasst insoweit auch andere Schlechtleistungen. 
  1. Die Kunden werden auftretende Mängel unverzüglich die DGM Deutschland GmbH mitteilen. Hierzu gehört es insbesondere, der DGM Deutschland GmbH schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Mangels geeignet sind. 
  1. Die Kunden sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass dieses in allen Anwendungen und Kombinationen stets fehlerfrei arbeitet. Vor diesem Hintergrund gewährleistet die DGM Deutschland GmbH eine branchenüblich erwartbare Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit von DGOffice. Die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit gelten nicht als beeinträchtigt, wenn sie nicht auf Mängel von DGOffice beruhen oder die DGM Deutschland GmbH für die Einschränkungen nicht verantwortlich ist. 
  1. Nicht als Mängel zählen Einschränkungen oder Ausfälle von DGOffice und Programmdaten, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der DGM Deutschland GmbH liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, Schnittstellen von Dritten, technische Störungen bei den Kunden, höhere Gewalt, etc.). Ebenso nicht als Mangel zählen Vorgänge und Folgen, soweit sie auf eigenverantwortlichen Eingaben, Einstellungen und sonstigen Handlungen der Kunden bei der Nutzung des Vertragsgegenstandes beruhen. 
  1. Kunden stellen sicher, dass ihrerseits die der DGM Deutschland GmbH mitgeteilten technischen Voraussetzungen der Nutzung des Vertragsgegenstandes gegeben sind. 
  1. Die Haftung für die bereits bei der vertragsgemäßen Übergabe, bzw. Bereitstellung des Vertragsgegenstandes vorliegenden Mängel, solange diese von den Kunden erkannt wurden oder falls Kunden diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 72 h gemeldet haben, wird ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die Mängel für den Kunden nicht offenbar waren, ab dem Zeitpunkt, in dem sie erkannt wurden oder hätten erkannt werden müssen. Im Übrigen gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten. 
  1. Ansprüche wegen Gewährleistungsmängeln verjähren spätestens nach Ablauf zwölf Monaten. Im Übrigen verjähren die Ansprüche für Schlechtleistungen und für andere Ansprüche, vorbehaltlich gesetzlich zwingender Regelungen, innerhalb von 6 Monaten. 
  1. Ist die Sicherheit der Kunden oder der Infrastruktur des Vertragsgegenstandes akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf die DGM Deutschland GmbH den Zugang zu dem Vertragsgegenstand sowie den Umfang seiner Funktionen je nach Erfordernis und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Kunden vorübergehend beschränken. 
  1. Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) stellen keine Mängel dar. 
  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. 
  1. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.