IMDG Unterweisungen
gemäß IMDG-Code 1.3
Schulung & Training von Reedereien und Schiffsbesatzungen, Hafenbetreibern und Terminalpersonal, Logistikunternehmen und Spediteuren, die mit Gefahrgut per Seefracht zu tun haben
Der IMDG-Code regelt den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg. Schulungen zu diesem Code sind entscheidend für Personen, die gefährliche Güter auf Schiffen transportieren, einschließlich Reedereien, Hafenbetreibern und Logistikunternehmen.
Die DGM Deutschland Unterweisung gemäß IMDG 1.3 vermittelt grundlegende Kenntnisse den Seetransport gefährlicher Güter, einschließlich Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation.
Inhalt der Unterweisungen:
- Klassifizierung und Identifizierung: Teilnehmer lernen die verschiedenen Klassen gefährlicher Güter und deren spezifische Anforderungen kennen.
- Verpackung, Stauung und Sicherung: Die Schulung umfasst detaillierte Anweisungen zur richtigen Verpackung, Stauung und Sicherung von Gefahrgutcontainern an Bord von Schiffen.
- Dokumentation und Kennzeichnung: Teilnehmer werden in der Erstellung und Prüfung der erforderlichen Dokumente, wie das Gefahrgutmanifest, sowie in der richtigen Kennzeichnung der Container geschult.
- Notfallmaßnahmen und Gefahrenabwehr: Die Schulung behandelt die Verfahren zur Notfallbewältigung und Gefahrenabwehr bei Zwischenfällen auf See.
Zielgruppe:
- Reedereien und Schiffsbesatzungen, die für den Transport und die Sicherung von Gefahrgut verantwortlich sind.
- Hafenbetreiber und Terminalpersonal, das mit der Lagerung und Handhabung von Gefahrgutcontainern befasst ist.
- Logistikunternehmen und Spediteure, die Gefahrgut per Seefracht versenden.
Schulung gemäß Kapitel 1.3 ADR
Laut ADR müssen nicht nur Fahrer im Umgang mit gefährlichen Gütern geschult sein, sondern jegliche Mitarbeiter, die am Transport beteiligt sind.
Die ADR-Schulung nach dem Kapitel 1.3 des Abkommens richtet sich daher an alle Personen, die in Ihrem Unternehmen mit der Vorbereitung von Gefahrgütern zum Transport zu tun haben, also etwa mit der Verpackung, Befüllung von Containern und Tanks oder mit Ladevorgängen.
Darüber hinaus ist sie in bestimmten Fällen auch für Fahrer relevant – und zwar wenn gefährliche Güter nur in begrenzten Mengen transportiert werden, die keiner speziellen ADR-Bescheinigung bedürfen.
Die ADR-Schulung 1.3 nimmt Bezug auf alle Vorschriften und Normen der aktuell gültigen Version des ADR. Die Teilnehmer erfahren unter anderem, welche Gefahrgutklassen es gibt und mit welchen Warnzeichen diese zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus wird der Ablauf einer Gefahrgutbeförderung im Detail erörtert, von den Begleitpapieren über das Be- und Entladen bis hin zu Maßnahmen bei Unfällen.
Wichtig ist:
- Sämtliche Mitarbeiter müssen gemäß ihrem Aufgabenbereich unterwiesen werden, noch bevor sie mit ihrer Tätigkeit beginnen.
- Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss die ADR-Schulung nach Kapitel 1.3 mindestens im Zweijahres-Rhythmus
wiederholt werden.
Schnell zum Ziel – kontaktieren Sie das DGM Team!
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