Beratung und Audits rund um den Versand von radioaktiven Stoffen

Verpackung und Transport

Radioaktive Stoffe und Güter als Gefahrgut

In der Klasse 7 des Gefahrgutverzeichnisses sind radioaktive Stoffe klassifiziert. Für diese Stoffe gelten besondere Bestimmungen um Mensch, Umwelt und Sachgegenstände vor Schäden zu schützen. Die Besonderheiten bei Radioaktivität: man sieht die Gefahr nicht, man riecht oder spürt sie nicht. Die Schäden durch radioaktive Strahlung können trotzdem gravierend und dauerhaft sein.

Radioaktive Stoffe und Güter unterliegen daher, abgesehen von den allgemeinen Transportbedingungen, auch besonderen Vorschriften. Hierbei ist zu beachten, dass es verkehrsträgerübergreifend (IATA, IMDG, ADN, ADR und RID) zu weiterreichenden Einschränkungen bzw. Abweichungen kommen kann.

DGM leistet maßgeschneiderte Beratung rund um Lagerung und Transport von radioaktiven Stoffen und Gütern. Je nach Kundenwunsch auditieren wir zum Beispiel die vorhandenen Prozesse, beraten Sie zu möglichen Veränderungen und erarbeiten richtlinienkonforme Workflows.

Ihr Team braucht die entsprechende Schulung? Gerne, DGM bietet die Schulungen vor Ort oder online an.

Klassifizieren

Wir klassifizieren Ihre Sendung nach den zutreffenden Vorschriften.

Verpacken

Wir haben die notwendigen Verpackungsmaterialien für Sie vorrätig.

Versenden

Unsere erfahrenen Spezialisten beraten Sie zum richtigen Versand Ihrer Gefahrgüter.

Schnell zum Ziel – kontaktieren Sie das DGM Team!

Sie benötigen ein bestimmtes Produkt oder einen besonderen Service? Sie möchten einen Preis abfragen oder ein Angebot für ein Gefahrgut-Audit? Egal, worum es geht, nehmen Sie einfach Kontakt zum DGM Team auf! Wir helfen Ihnen gern weiter.

DGM für alle Fragen und Problemstellungen im Bereich Gefahrgüter und Gefahrstoffe.

Wir stehen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

+49 30 55 57 27 87

Worum geht es?

Was ist die Summe aus 5 und 3?

Grundlagen Grundlagen für den Transport von radioaktivem Material

Das Audit ist geschafft, Prozesse sind umgestellt, das Team geschult. Und dann kommt der betriebliche Alltag, neue Kundenaufträge, neue Herausforderungen.

Das DGM-Team betreut Sie fortlaufend im direkten, individuellen Support. Ihr Team erreicht uns auf kurzem Wege per Telefon oder Chat, wir unterstützen direkt und bieten schnelle Antworten. Damit Sie ebenfalls zügig vorankommen.

Gern informieren wir Sie zu den vertraglichen Grundlagen dieser Dienstleistung.

Regularien Transportanforderungen

Ein wichtiger Faktor zur Bestimmung der Transportanforderungen ist die Dosisleistung an der Außenseite des Versandstückes.

Die Dosisleistung berechnet sich aus der abgegebenen Strahlendosis in Sievert (Sv) je Zeiteinheit in Stunden (h). Aus der Dosisleistung leitet man den Transportindex (TI) ab.

Der ermittelte TI dient als Grundlage zur Bestimmung der Transportanforderungen für:

  • Kategorie I-Weiß
  • Kategorie II-Gelb
  • Kategorie III-Gelb

Eine weitere Grundlage zur Bestimmung des Versandstücktyps sind die jeweils vorliegenden Formen des radioaktiven Stoffes. Hier unterscheidet man:

Special form
Ein radioaktiver Stoff in besonderer Form ist entweder ein nicht ausbreitungsfähiger, fester, radioaktiver Stoff oder eine dicht verschlossene Kapsel, welche einen radioaktiven Stoff enthält und besondere Anforderungen erfüllt.

Other form
Ein radioaktiver Stoff, der per Definition nicht der „special form“ entspricht, wird als „other form“ eingestuft.

Verpackung Radioaktive Stoffe richtig verpacken und versenden

Jeder radioaktive Stoff benötigt definierte Verpackungen und Anforderungen an diese.

Generell unterteilt man Versandstücke in folgende Kategorien

  • freigestelltes Versandstück
  • Industrieversandstück des Typs 1 (Typ IP-1-Versandstück)
  • Industrieversandstück des Typs 2 (Typ IP-3-Versandstück)
  • Industrieversandstück des Typs 3 (Typ IP-3-Versandstück)
  • Typ A – Versandstück
  • Typ B(U) – Versandstück
  • Typ B(M) – Versandstück
  • Typ C – Versandstück

Versandstücke, die spaltbare Stoffe oder Uranhexafluorid enthalten, unterliegen jedoch noch weiteren Vorschriften.

Freigestelltes Versandstück

Radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen, Instrumente, Fabrikate und leere Versandstücke können in freigestellten Versandstücken transportiert werden, vorausgesetzt, sie weisen keinerlei äußere Kontamination auf und haben an jedem Punkt der Außenfläche nicht mehr als 5µSv/h Dosisleistung.

Industrieversandstück
(Typ IP-1 bis Typ IP-3)

Die verschiedenen Industrieversandstücke können für Stoffe geringer spezifischer Aktivität und oberflächenkontaminierte Stoffe verwendet werden.

Typ A-Versandstück

Für Typ A-Versandstücke gelten spezifische Grenzwerte des radioaktiven Stoffes und sind für radioaktive Stoffe mit maximal einzuhaltenden Grenzwerten und je Radionuklid definiert.
Hier kommt auch die Eigenschaft des vorliegenden, zu versendenden Stoffes („Special form“ oder „other form“) zum Tragen.

Typ B(U)- und
Typ B(M)-Versandstücke

Diese beiden Versandstückarten dürfen das 106-fache der Freigrenzen für „other form“ und das 3×103 -fache der „special form“ enthalten.

Typ C-Versandstück

Typ C-Versandstücke werden für radioaktive Stoffe ab einer bestimmten Aktivität eingesetzt.

Strahlenschutz beim Transport von radioaktiven Gütern Strahlenschutzprogramm

Jeder Transport von radioaktiven Gütern ist einem Strahlenschutzprogramm zu unterziehen.
Dies sichert die angemessene Berücksichtigung von Strahlenschutzmaßnahmen und der damit verbundenen maximal zu gewährleistenden Sicherheit während des Transports für Personen, Sachwerte und die Umwelt.

Dieser Schutz wird unter Anderem erreicht durch:

  • dichte Umschließung des radioaktiven Inhalts,
  • Kontrolle der äußeren Dosisleistung,
  • Verhinderung der Kritikalität und
  • Verhinderung von Schäden durch Hitze.

Nicht zu vergessen die „3 A“ des Strahlenschutzes:

  • Abstand
  • Abschirmung
  • Aufenthaltsdauer

Auch rechtlich ist die Sicherung nachvollziehbar aufzusetzen. Ob u.a. mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), dem
Atomgesetz (AtG) oder der Atomrechtlichen Abfallverordnung (AtAV).

Es gibt mit Pharmazie und Medizin, Kernkraftwerke, Forschungseinrichtungen und eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, die radioaktive Stoffe und Güter versenden.

Nutzen Sie unser Wissen und unsere Expertise beim Versand von radioaktivem Material.

Verpacken und Kennzeichnen Verpackungen und Label für radioaktive Güter

In unserem Lager haben wir ständig sachgerechte Verpackungen und Kennzeichnungs-Aufkleber vorrätig. Gerne beraten die DGM-Spezialisten Sie zu der richtigen Verpackung für Ihre Gefahrstoffe und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.

Hier finden Sie unsere Verpackunglösungen >>

Beratung, Audits und Konzepte zu

Handhabung von Gefahrgut

Handhabung von Gefahrgut

Wir beantworten Ihre Fragen zur konformen Verpackung von Gefahrgütern.

Ladungssicherung

Ladungssicherung

Die Ladungssicherung bei Gefahrgütern auf allen
Verkehrsträgern erfordert besondere Kenntnisse.

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Ihr Spezialist:
Holger Ostermann

Lagerung von Gefahrgut

Lagerung von Gefahrgut

Sie erfahren von uns, was bei der Lagerung von
Gefahrstoffen und Gefahrgut grundsätzlich sowie
individuell in Ihrem Fall zu beachten ist.

Ihr Spezialist:
Theo Heckes – CEO, DG Spezialist

Klassifizierung von Gefahrgut

Klassifizierung von Gefahrgut

Wenn Sie Fragen zur Klassifizierung einzelner
Gefahrgüter und Gefahrstoffe haben, sind wir
ebenfalls Ihre Ansprechpartner.

Ihr Spezialist:
Pawel Szabunia – DG Specialist

Verpackungsberatung

Verpackungsberatung

Wir stehen Ihnen Rede und Antwort, wenn
es um die Verpackung von Gefahrgütern und
Gefahrstoffen geht.

Ihr Spezialist:
Holger Ostermann

Verschiedene Transportwege

Verschiedene Transportwege

Sie finden bei uns Konzepte, wenn es um
Luftfracht, Seetransporte, Schienentransporte und
Straßentransporte geht.

Ihr Spezialist:
Theo Heckes – CEO, DG Spezialist

Individuelle Gefahrgut-Beratung Sie fragen – wir antworten. Beratung und Praxisunterstützung mit kurzen Wegen

Das Audit ist geschafft, Prozesse sind umgestellt, das Team geschult. Und dann kommt der betriebliche Alltag, neue Kundenaufträge, neue Herausforderungen.

Das DGM-Team betreut Sie fortlaufend im direkten, individuellen Support. Ihr Team erreicht uns auf kurzem Wege per Telefon oder Chat, wir unterstützen direkt und bieten schnelle Antworten. Damit Sie ebenfalls zügig vorankommen.

Gern informieren wir Sie zu den vertraglichen Grundlagen dieser Dienstleistung.