Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGM Deutschland GmbH
Alle AGB als PDF zum Download
Stand: 16. Oktober 2023
Die DGM Deutschland GmbH mit Sitz in Am Studio 6, 12489 Berlin, Deutschland (im Folgenden „DGM Deutschland GmbH“ genannt) ist ein Mitglied der weltweit operierenden DGM-Gruppe („Dangerous Goods Management Group“) und zählt zu den führenden internationalen Netzwerken von Experten im Bereich Gefahrstoffe und Gefahrgüter.
Die Hauptleistungen der DGM Deutschland GmbH umfassen:
Beratung, Verpackung und Dokumentation von Gefahrgütern (zusammenfassend bezeichnet als „Operations“), Durchführung von Trainings und Schulungen, Verkauf von gefahrgutbezogenen Produkten, Angebot von Online-Software, und Bereitstellung externer Gefahrengutbeauftragter.
Der Kunde beauftragt die DGM Deutschland GmbH zur Erbringung individuell abgestimmter Leistungen und Lieferungen gemäß den nachstehenden AGB. Die AGB bilden die Basis für eine vertrauenswürdige und effiziente Zusammenarbeit zwischen der DGM Deutschland GmbH und ihren Kunden.
Anwendbare AGB
Die AGB sind in einen allgemeinen Teil, der für alle Leistungsarten der DGM Deutschland GmbH gilt und besondere AGB, die für bestimmte Leistungsarten gelten, unterteilt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen DGM Deutschland GmbH
Besondere Geschäftsbedingungen der DGM Deutschland GmbH für die Nutzung der DGOffice Onlinesoftware
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGM Deutschland GmbH mit Kundeninformationen und Widerrufsbelehrungen für Verbraucher (AGB)
1. Geltung
1.1.
Die folgenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der DGM Deutschland GmbH und ihren Kunden. Beide werden nachstehend entweder gemeinsam als "Vertragsparteien" oder einzeln als "Vertrags-/partei" bezeichnet. Diese AGB gelten zudem für zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Beziehungen der gleichen Art, die in Verbindung mit dem ursprünglich vereinbarten Rechtsgeschäft stehen.
1.2.
Individuelle Abreden, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang, sofern sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Dies betrifft auch die Aufhebung der Schriftform.
1.3.
Unter "Schriftform" im Sinne dieser AGB wird auch die Textform gemäß § 126b BGB verstanden.
1.4.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden von der DGM Deutschland GmbH nicht anerkannt, selbst wenn die Leistung ohne Widerspruch erbracht wird. Ein fehlender Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als deren Anerkennung, es sei denn, die DGM Deutschland GmbH hat sie ausdrücklich bestätigt.
1.5.
Alle Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten unabhängig vom Geschlecht. Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet.
2. Spezielle Regelungen für Unternehmenskunden und Verbraucher
2.1.
"Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.2.
"Unternehmer" im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3.
Bestimmte Regelungen, die ausschließlich für Kunden gelten, die entweder Unternehmer oder Verbraucher sind, werden entsprechend gekennzeichnet. In solchen Fällen gelten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher bzw. für Kunden, die Unternehmer sind.
2.4.
Einige Angebote können gezielt auf Kunden beschränkt sein, die als Unternehmer auftreten, wie beispielsweise die Bereitstellung von Gefahrgutbeauftragten und DGOffice.
3. Angebote und Vertragsschluss
3.1.
Der Vertragsschluss kann individuell mittels E-Mail, Telefon, Fax oder persönlicher Abrede geschlossen werden. Die DGM Deutschland GmbH erteilt auf Anfrage des Kunden ein Angebot, das der Kunde verbindlich annehmen kann.
3.2.
Die Darstellung der Leistungen der DGM Deutschland GmbH auf Webseiten, in Broschüren, bzw. Katalogen oder vergleichbaren Produktpräsentationen der DGM Deutschland GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und damit des Angebotes des Kunden dar.
3.3.
Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind Angebote der DGM Deutschland GmbH 14 Tage lang gültig.
3.4.
Die DGM Deutschland GmbH ist nicht verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen und behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschluss abzulehnen.
3.5.
Die Kunden sind verantwortlich, dass die von ihnen bereitgestellten Angaben zutreffend sind und etwaige Änderungen der DGM Deutschland GmbH mitgeteilt werden, wenn sie zu dessen Vertragserfüllung erforderlich sind. Insbesondere haben die Kunden sicher zu stellen, dass die angegebenen E-Mail- und Lieferadressen zutreffend sind und etwaige Empfangsverhinderungen, die Kunden zu vertreten haben, entsprechend berücksichtigt werden (z.B. durch Kontrolle des Spamordners der verwendeten E-Mailsoftware).
3.6.
Die Kunden werden gebeten die Hinweise im Rahmen von Vertragsschluss- und Bestellverfahren sorgfältig zu lesen und zu beachten. Erforderliche Angaben werden vom Verkäufer als solche für den Kunden angemessen erkennbar gekennzeichnet (z.B. durch verbale und optische Hervorhebung und/oder Sternchen-Zeichen).
4. Vertragstext und Vertragssprache
4.1.
Die DGM Deutschland GmbH speichert den Vertragstext und stellt ihn den Kunden, die Verbraucher sind in Textform (z.B. per E-Mail oder gedruckt mit der Lieferung oder Leistung) und bei Kunden, die Unternehmer sind zumindest im digitalen Format (z.B. Link/Download) zur Verfügung.
4.2.
Für Kunden, die Verbraucher sind gilt, dass die Vertragssprache Deutsch ist und Verträge nur in dieser Sprache geschlossen und abgewickelt werden.
5. Informationen zu Preisen und Versandkosten
5.1.
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preisangaben grundsätzlich als Gesamtpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) zu verstehen. Für spezielle Angebote, wie die Bereitstellung von Gefahrgutbeauftragten und DGOffice, die sich ausschließlich an Unternehmer richten, sind die Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) anzusehen.
5.2.
Die zusätzlich zu dem Verkaufspreis anfallenden Liefer- und Versandgebühren werden dem Kunden bei der jeweiligen Produktbeschreibung und vor der Bestellabschluss mitgeteilt, bzw. verlinkt
6. Zahlungsbedingungen
6.1.
Der Zahlungszeitraum und die Höhe der Vergütung richten sich, ebenso wie die Zahlungsweise, nach den Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisen und Gebühren.
6.2.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten. Die Kunden können Rechnungen mittels der von der DGM Deutschland GmbH angebotenen Zahlungsverfahren begleichen.
6.3.
Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form gestellt und per E-Mail versendet oder online zum Download bereitgestellt werden.
6.4.
Nach Erhalt der Rechnung ist deren Zahlung umgehend fällig.
6.5.
Die Zahlung für Schulungen, die Bereitstellung von Gefahrgutbeauftragten und DGOffice ist im Voraus zu leisten und ist Voraussetzung für die Erbringung der Leistung.
6.6.
Beim Einsatz von Finanzinstituten und anderen Zahlungsdienstleistern, gelten im Hinblick auf die Bezahlung zusätzlich die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister. Kunden werden gebeten diese Regelungen und Hinweise als auch Informationen im Rahmen des Bezahlungsvorgangs zu beachten. Dies insbesondere, weil die Zurverfügungstellung von Zahlungsmethoden oder der Ablauf des Zahlungsverfahrens auch von den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Finanzinstituten und Zahlungsdienstleister abhängig sein können (z.B. vereinbarte Ausgabelimits, ortsbeschränkte Zahlungsmöglichkeiten, Verifizierungsverfahren, etc.).
6.7.
Der Kunde sorgt dafür, dass er die ihm obliegenden Voraussetzungen erfüllt, die zur erfolgreichen Bezahlung mittels der gewählten Zahlungsart erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die hinreichende Deckung von Bank- und anderen Zahlungskonten, Registrierung, Legitimierungen und Autorisierung bei Bezahldiensten sowie die Bestätigung von Transaktionen.
6.8.
Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Kunden, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Kunden nicht durchgeführt oder zurück gebucht werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte "Pre-Notification").
6.9.
Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden
7. Haftung
7.1.
Die DGM Deutschland GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Haftungsbestimmungen.
7.2.
Die DGM Deutschland GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die DGM Deutschland GmbH selbst oder durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten der DGM Deutschland GmbH verursachten Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer A.7.5 dieser AGB aufgeführten Regelungen für Fahrlässigkeit.
7.3.
Die DGM Deutschland GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die DGM Deutschland GmbH sowie die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der DGM Deutschland GmbH.
7.4.
Die DGM Deutschland GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
7.5.
Die DGM Deutschland GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die DGM Deutschland GmbH selbst sowie durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der DGM Deutschland GmbH. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die Kunden vertrauen dürfen.
Sofern die Haftung der DGM Deutschland GmbH nicht ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist (nachfolgend bezeichnet als „typischer Schaden“). Der typische Schaden ist grundsätzlich auf das festgelegte Entgelt oder bei laufenden Leistungen auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt, außer wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet die DGM Deutschland GmbH nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, soweit die DGM Deutschland GmbH vertraglich oder gesetzlich verpflichtet war, Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung des betreffenden Datenverlustes zu treffen und der Kunde seinen vertraglichen oder gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
7.6.
Die DGM Deutschland GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die DGM Deutschland GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
7.7.
Die DGM Deutschland GmbH haftet unbeschadet der Regelungen dieses Abschnitts der AGB nicht im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt, dazu gehören, Naturkatastrophen jeder Art, Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche, Aufruhr, Blockade, Demonstrationen, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Epidemien, Sabotage, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden) Terrorismus, die eine Verringerung der Lieferung oder der Leistung oder keine Lieferung/Leistung zur Folge haben. Wenn die DGM Deutschland GmbH aus den vorgenannten Gründen nicht in der Lage ist, die Lieferung/Leistungen entsprechend dem Auftrag durchzuführen, hat die DGM Deutschland GmbH das Recht, den Auftrag entsprechend abzuändern, ohne dass daraus dem Kunden ein Schadenersatzanspruch erwächst.
8. Änderung der AGB
8.1.
Die DGM Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die AGB im Falle von Dauerschuldverhältnissen (d.h. über einen längeren Zeitraum laufenden Verträgen, in deren Rahmen Leistungen und/oder Gegenleistungen erbracht werden), jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den folgenden Fällen zu ändern: a) Wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; b) Wenn die Änderung der DGM Deutschland GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; c) Wenn völlig neue Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern; d) Wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Kunden ist.
8.2.
Im Falle von Kunden, die Unternehmer sind, können Änderungen auch neben den genannten Fällen vorgenommen werden, sofern sie für den Kunden zumutbar, angemessen und sachlich gerechtfertigt sind.
8.3.
Die DGM Deutschland GmbH wird die geänderten AGB mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden beim Verkäufer hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail gegen die neuen AGB Widerspruch erhebt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird die DGM Deutschland GmbH die Kunden über die Folgen einer Nichtanfechtung informieren. Die Kunden können den geänderten AGB auch durch ausdrückliche Zustimmung zustimmen.
9. Datenschutz und Verantwortlichkeit
9.1.
Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, stellt jede Vertragspartei sicher, dass die in ihrem Geschäftsbetrieb stattfindende Datenverarbeitung den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht und unterstützt die andere Vertragspartei im vereinbarten, gesetzlich festgelegten und sonst angemessenen Umfang bei der Erfüllung der im Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes durch die Kunden entstehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
9.2.
Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise der DGM Deutschland GmbH.
10. Vertraulichkeit, Schutzrechte und Geheimnisschutz
10.1.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
10.2.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
10.3.
Insbesondere gelten die folgenden Angelegenheiten als von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst: Kundenlisten, Vertragspartner und Vertragsinterna, Umsatzzahlen, Preislisten, Preisgestaltung und Rabattabsprachen, Geschäftsbilanzen, technisches und organisatorisches Knowhow (insbesondere im Hinblick auf den Vertragsgegenstand bezogen), Kreditwürdigkeit, Personalangelegenheiten, Produktions- und Entwicklungsverfahren, Marketingverfahren und geplante Marketingmaßnahmen.
10.4.
Ein „Reverse Engineering“, d.h. das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen des Vertragsgegenstandes sowie Hard- und Software der DGM Deutschland GmbH, ist ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht zulässig.
10.5.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
10.6.
Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten.
10.7.
Sowohl die Kunden als auch die DGM Deutschland GmbH dürfen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, auf die Nutzung des Vertragsgegenstandes durch die Kunden hinweisen. Darüber hinaus werden öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.
11. Wettbewerbsklausel
Die Vertragsparteien sind berechtigt, Verträge gleicher oder anderer Art mit Wettbewerbern der jeweiligen Vertragspartei abzuschließen, sofern dem keine gesetzlichen, insbesondere vertrauensrechtlichen, datenschutzrechtlichen und geschäftsgeheimnisrechtlichen Belange entgegenstehen und der Zweck dieses Vertrages nicht gefährdet wird.
12. Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung
12.1.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) FÜR Verbraucher bereit, die Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
12.2.
Die DGM Deutschland GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Form und Schlussbestimmungen
13.1.
Für Kunden, die Unternehmer sind gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, im Übrigen das gesetzlich bestimmte Recht.
13.2.
Für Kunden, die Unternehmer sind, ist der Erfüllungsort Berlin. Bei Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen inländischen Gerichtsstand haben, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis entstehen, festgelegt. Trotzdem behält sich die DGM Deutschland GmbH das Recht vor, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
13.3.
Für Kunden, die Unternehmer sind gilt, dass die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden, die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt lässt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger vertraglicher Lücken.